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Die AusfuhranmeldungAuto und Geld 1
Bei der Ausfuhranmeldung handelt es sich um den Vordruck 0733 des Einheitspapiers. Zu verwenden sind Vordrucke der Drucknorm 2005. Die für das Ausfüllen der Ausfuhranmeldung benötigten Informationen können dem „Merkblatt zum Einheitspapier“ entnommen werden, das in Printform bei den Fachverlagen oder in elektronischer Form im Internet unter http://www.zoll.de erhältlich ist. Seit dem 1. April 2005 gelten neue Ausfüllvorschriften!
Die Ausfuhranmeldung wird vom Ausführer der Ware abgegeben, wobei sich der Ausführer durch eine natürliche oder juristische Person (z. B. eine Spedition oder einen Zolldeklaranten) vertreten lassen kann.

Ausfuhranmeldung anzeigen

ACHTUNG: Die Ausfuhranmeldung kann bezeichnet werden als eine “Steuererklärung“, d. h. dass die Abfertigungsbeamten in den Zollämtern vor Ort Ihnen nicht beim Ausfüllen der Ausfuhranmeldung behilflich sein dürfen!

Grundsätzlich hat der Zoll das Recht, eine Beschau der Ware vorzunehmen, d. h. zu überprüfen, ob die Ware mit den Angaben der Ausfuhranmeldung übereinstimmt. Sendungen ab einem Wert von € 3.000 müssen der zuständigen Ausfuhrzollstelle vorgeführt werden; dies ist in der Regel die Zollstelle, in deren Bezirk der Ausführer seinen Firmensitz hat. Die Ausfuhrzollstelle stempelt die Durchschrift der Ausfuhranmeldung, die die Ware begleitet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kleinsendungen bis zu einem Wert von € 3.000,-, die direkt bei der Ausfuhrzollstelle an der Grenze abgefertigt werden können. Hier begleiten alle drei Exemplare der Ausfuhranmeldung die Ware.

Die Ausfuhranmeldung mit den Stempeln der Ausfuhrzollstelle und der Zollstelle an der Grenze fungiert als Nachweis darüber, dass die Ware das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat. Da bei einem Export in ein Drittland keine Mehrwertsteuer berechnet wird, ist die Ausfuhranmeldung für das Finanzamt der Beleg für eine korrekt ausgestellte Handelsrechnung. 

BITTE BEACHTEN SIE, DASS DIESE AUSFÜHRUNGEN VERKÜRZT DARGESTELLT SIND. ES GIBT NOCH EINE GANZE REIHE WEITERER ZOLLPAPIERE UND VORDRUCKE; SO WIE ES AUCH WEITERE ZOLLVERFAHREN GIBT. NÄHERE AUSKÜNFTE HIERZU ERTEILT IHNEN DAS FÜR SIE ZUSTÄNDIGE HAUPTZOLLAMT ODER DIE FÜR SIE ZUSTÄNDIGE IHK.