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Import / Export 
Der Export ist seit Jahren der Motor der deutschen Wirtschaft. Laut Statistischem Bundesamt sind die Exporte im Jahre 2003 um ca. 2 % gestiegen. Der Wert der exportierten Waren liegt bei 664 Mrd. Euro auf einem Rekordhoch. Der inner-gemeinschaftliche Warenverkehr (Wert ca. 365 Mrd. Euro) hat die Abwicklung von Exporten in Länder der EU zwar vereinfacht, aber die Ausfuhren in Drittländer sind ebenfalls um 1 % auf 299 Mrd. Euro gestiegen. 
2003 hat Deutschland Waren im Gesamtwert von 529 Mrd. Euro importiert. Der deutsche Handel mit den EU-Ländern hat um 2 % zugenommen und liegt bei ca. 268 Mrd. Euro. Auch die Einfuhren aus Staaten außerhalb der Europäischen Union sind gestiegen, und zwar um voraussichtlich 2 % auf 261 Mrd. Euro. Der Außenhandel boomt. 

Die wichtigsten Dokumente beim Export und beim Import:

Export
Hier muss unterschieden werden, ob es sich um einen Export in einen EU-Mitgliedsstaat oder um einen Export in ein Drittland (nicht EU-Mitglied) handelt.
Beim Warenverkehr zwischen den Ländern der EU wird wiederum unterschieden, ob es sich um eine Lieferung zwischen zwei Unternehmen oder um eine Lieferung eines Unternehmens an eine Privatperson handelt. Im ersten Fall wird keine Mehrwertsteuer berechnet, da hier die Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gilt. Auf der Rechnung wird sowohl die Umsatzsteuer-Identifkationsnummer des Rechnungsausstellers als auch des –empfängers angegeben. Zusätzlich muss noch ein Hinweis auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung erfolgen, z. B. „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach § 6a UStG“. Liefert ein Unternehmen dagegen an einen Endverbraucher eines anderen Mitgliedsstaates, wird in der Regel die Mehrwertsteuer berechnet, sofern keine Sonderregelungen bestehen.
Lieferungen an Drittländer müssen immer zollrechtlich behandelt werden. Warensendungen bis zu einem Wert von € 1.000,- und mit einem Gewicht von unter 1.000 kg können bei der Ausgangszollstelle mündlich angemeldet werden, wobei in der Regel der Warenwert durch Vorlage der Handelsrechnung nachgewiesen wird. Die Ausnahme bilden Lieferungen, die durch Dritte, z. B. einen Spediteur oder Paketdienst, befördert werden – hier ist immer eine Ausfuhranmeldung abzugeben.

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