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Import / Export 
Der Export ist seit Jahren der Motor der deutschen Wirtschaft. Laut Statistischem Bundesamt sind die Exporte im Jahre 2007 um 8,1 % gestiegen. Der Wert der exportierten Waren lag bei 965,2 Mrd. Euro auf einem Rekordhoch. 2006 exportierte Deutschland noch Waren im Wert von 893 Mrd. Euro.
2007 hat Deutschland Waren im Gesamtwert von 769,9 Mrd. Euro importiert. Importiert wurden in erster Linie Rohstoffe und Energie. Somit weist die Außenhandelsbilanz für das Jahr 2007 einen Überschuss von + 195,3 Mrd. Euro aus. 2006 betrug dieser Wert noch + 159,0 Mrd. Euro. Ausfuhren und Einfuhren waren im Jahr 2007 so hoch wie nie zuvor.
Die Frage, ob sich diese Tendenz in den kommenden Jahren fortsetzen wird, muss bedingt durch Rezession und Finanzkrise bezweifelt werden. Auch wenn die Volksrepublik China Deutschland inzwischen als "Exportweltmeister" überflügelt hat, werden die Exporte in Zukunft entscheidend für das Wachstum der deutschen Wirtschaft sein.

Die wichtigsten Dokumente beim Export und beim Import:Zollabwicklung

Export
Hier muss unterschieden werden, ob es sich um einen Export in einen EU-Mitgliedsstaat oder um einen Export in ein Drittland (nicht EU-Mitglied) handelt.
Beim Warenverkehr zwischen den Ländern der EU wird wiederum unterschieden, ob es sich um eine Lieferung zwischen zwei Unternehmen oder um eine Lieferung eines Unternehmens an eine Privatperson handelt. Im ersten Fall wird keine Mehrwertsteuer berechnet, da hier die Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gilt. Auf der Rechnung wird sowohl die Umsatzsteuer-Identifkationsnummer des Rechnungsausstellers als auch des –empfängers angegeben. Zusätzlich muss noch ein Hinweis auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung erfolgen, z. B. „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach § 6a UStG“. Liefert ein Unternehmen dagegen an einen Endverbraucher eines anderen Mitgliedsstaates, wird in der Regel die Mehrwertsteuer berechnet, sofern keine Sonderregelungen bestehen.
Lieferungen an Drittländer müssen immer zollrechtlich behandelt werden. Warensendungen bis zu einem Wert von € 1.000,- und mit einem Gewicht von unter 1.000 kg können bei der Ausgangszollstelle mündlich angemeldet werden, wobei in der Regel der Warenwert durch Vorlage der Handelsrechnung nachgewiesen wird. Die Ausnahme bilden Lieferungen, die durch Dritte, z. B. einen Spediteur oder Paketdienst, befördert werden.

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