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Ursprungszeugnis
Um ein Ursprungszeugnis zu erhalten, müssen Sie Ihrer IHK einen Nachweis vorlegen, aus dem hervorgeht, wo die die Ware gefertigt worden ist. Stehen verschiedene Waren auf der Handelsrechnung, muss für jede Ware ein entsprechender Nachweis erbracht werden.
Als Nachweis für die Ursprungseigenschaft der Ware kann eine Lieferantenerklärung verwendet werden. Wenn Sie auf den Link
"Erklärung-IHK ausdrucken" klicken, öffnet sich ein
PDF-Dokument, dass Sie sich als Blankoformular ausdrucken können.
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Diese Erklärung gilt nur für den nichtpräferentiellen Ursprung – wenn Sie eine Lieferantenerklärung für eine EUR.1 benötigen, müssen Sie die „Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprung“ nach Verordnung (EG) Nr. 1207/2001“ verwenden!
(siehe Menu links: EUR.1)
BITTE
BEACHTEN SIE, DASS DIESE AUSFÜHRUNGEN VERKÜRZT DARGESTELLT SIND. ES
GIBT NOCH EINE GANZE REIHE WEITERER ZOLLPAPIERE UND VORDRUCKE; SO WIE
ES AUCH WEITERE ZOLLVERFAHREN GIBT. NÄHERE AUSKÜNFTE HIERZU ERTEILT
IHNEN DAS FÜR SIE ZUSTÄNDIGE HAUPTZOLLAMT ODER DIE FÜR SIE ZUSTÄNDIGE
IHK.
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