|
Warenverkehrsbescheinigung A.TR.
Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. wird eingesetzt im Warenverkehr mit der Türkei. Sie darf nur ausgestellt werden für Waren, die sich im zollrechtlich freien Verkehr befinden, d. h. für solche Waren, die entweder in der EG gefertigt worden sind oder für Importwaren aus Drittländern, für die die Einfuhrabgaben entrichtet worden sind. Die Ware muss direkt aus einem Mitgliedsstaat in die Türkei (oder umgekehrt) transportiert werden.
Es gilt hierbei der Grundsatz der Zollfreiheit. Alle Waren, für die eine Freiverkehrsbescheinigung A.TR. ausgestellt worden ist, sind von jeglichen Zöllen und Abgaben befreit.
A.TR.
anzeigen
BITTE
BEACHTEN SIE, DASS DIESE AUSFÜHRUNGEN VERKÜRZT DARGESTELLT SIND.
ES GIBT NOCH EINE GANZE REIHE WEITERER ZOLLPAPIERE UND VORDRUCKE; SO
WIE ES AUCH WEITERE ZOLLVERFAHREN GIBT. NÄHERE AUSKÜNFTE HIERZU
ERTEILT IHNEN DAS FÜR SIE ZUSTÄNDIGE HAUPTZOLLAMT ODER DIE FÜR
SIE ZUSTÄNDIGE IHK.
|