Seit Anfang 2016 stellen viele Automobilhersteller keine Lieferantenerklärungen mehr für die von Ihnen gefertigten Fahrzeuge aus. Folglich kann für diese Exporte keine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausgestellt werden!
ABD - Ausfuhrbegleitdokument
AgV - Ausgangsvermerk (Ausfuhrnachweis)
EORI - Economic Operators‘ Registration and Identification Number); Zollnummer, unter der das Unternehmen in einer zentralen Datenbank des Zolls gespeichert ist
MRN - (Movement Registration Number); Nummer der Zollanmeldung
Ausfuhrzollstelle - zuständiges Binnenzollamt
Ausgangszollstelle - Zollamt an der Grenze der EU bzw. an einem Flug- oder Seehafen
Gelangensbestätigung - Bescheinigung für das Finanzamt (bei innergemeinschaftlichen Lieferungen)
Zolltarifnummer - achtstellige Nummer der Ware im Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik
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