Seit Anfang 2016 stellen viele Automobilhersteller keine Lieferantenerklärungen mehr für die von Ihnen gefertigten Fahrzeuge aus. Folglich kann für diese Exporte keine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausgestellt werden!
Die Anforderungen an Unternehmen und Privatpersonen, die Waren in Drittländer ausführen möchten, sind in den vergangenen Jahren dramatisch gestiegen.
Und das, was heute gängige Praxis ist, ist „nicht in Stein gemeißelt“, da sich die Zollvorschriften und –verfahren ständig ändern.
Da kann es durchaus sinnvoll sein, sich kompetente Unterstützung zu sichern.
Hier finden Sie Informationen zum Thema Ausfuhr, und Sie können Zolldokumente für Ihre Exportsendung bestellen.
Zögern Sie nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen, denn wenn Ihr Baby erst einmal in den Brunnen geplumpst ist…
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